10.3. Durchbrüche, Aussparungen, Öffnungen

Sind bei der Planung von Durchbrüchen, Aussparungen, Öffnungen und Schlitzen die Grenzabmaße nach DIN EN 1996-1-1/ NA, Tabellen NA.19 und NA.20 eingehalten, so kann auch hier auf einen gesonderten Nachweis verzichtet werden.

Insbesondere bei nachträglich hergestellten Durchbrüchen ist darauf zu achten, dass die an die Wand gestellten Anforderungen bei Abschluss der Arbeiten weiterhin eingehalten werden.

  • Bei tragenden Wänden verringert sich die Belastbarkeit mit abnehmender Querschnittsfäche.
  • Bei nicht tragenden Wänden mit oberem freien Rand ist für die Bearbeitung die Standsicherheit z.B. durch Holzkeile herzustellen.
  • Beim Herstellen der Durchbrüche ist darauf zu achten, dass diese möglichst schonend hergestellt werden, z.B. durch Kernbohrung, und keine unnötigen Gefügestörungen an den angrenzenden Wandbauteilen entstehen.
  • Bei Wänden mit Schallschutzanforderungen sind Durchbrüche, Aussparungen oder Öffnungen zu planen.
  • Bei Wänden mit Brandschutzanforderungen sind Durchbrüche und Öffnungen zu planen und mit geeigneten Verschlüssen zu verschließen. Bei Aussparungen muss die Restwanddicke so hergestellt werden, dass die brandschutztechnischen Eigenschaften ausreichen, um die gestellten Anforderungen zu erfüllen.
  • Das Aufstellen der statischen und bauphysikalischen Nachweise ist Planungsaufgabe.
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