8.3. Mörtel für Sicht- und Verblendmauerwerk

Die Steine entziehen dem frischen Mörtel einen Teil des Anmachwassers. Damit der Mörtel nicht aufbrennt, muss er ein auf die Saugcharakteristik abgestimmtes Wasserrückhaltevermögen haben. Für KS-Sichtmauerwerk müssen die Mörtel frei sein von Salzen, Lehmanteilen und anderen organischen oder anorganischen Verunreinigungen, die zu Ausblühungen oder Verfärbungen des Sichtmauerwerks führen können. In der Praxis gut bewährt haben sich z.B. Werk-Trockenmörtel.

In der Verblendschale hat der Normalmauermörtel die Aufgabe, gemeinsam mit dem Mauerstein eine geschlossene Fläche zu bilden, die den Witterungsbeanspruchungen widersteht. Für diesen Zweck muss der Normalmauermörtel gut am Stein haften. Andernfalls kann Niederschlagswasser in das Mauerwerk eindringen und damit seine Dauerhaftigkeit beeinträchtigen.

Der Normalmauermörtel in Verblendschalen muss ausreichend druckfest und gleichzeitig genügend verformungsfähig sein. Da Verblendschalen, ausgenommen ihres Eigengewichts, nicht vertikal belastet sind, sind Verformungen, z.B. infolge Temperaturänderung, größer als in belastetem Mauerwerk. Die Formänderungen führen in der Regel auch zu Zugspannungen, die von Mauersteinen und Fugenmörtel aufgenommen werden müssen.


INFO

Für das Aufmauern der Verblendschale ist Normalmauermörtel der Mörtelgruppe IIa (Ausnahme: KS-Fasensteine mit Dünnbettmörtel) zu verwenden. Für das nachträgliche Verfugen darf  Normalmauermörtel der Mörtelgruppe III verwendet werden.


Wird der Vormauermörtel als Baustellenmörtel hergestellt, ist er mit der Mörtelgruppe IIa laut nachfolgender Tabelle herzustellen. Sand und Wasser dürfen keine Bestandteile wie Salze, Lehm oder Organisches enthalten, da diese zu Ausblühungen des Mauerwerks führen können. Es sollen möglichst gewaschene Sande eingesetzt werden. Aufgrund möglicher Farbunterschiede ist mit Baustellenmörtel eine Verfugung im Fugenglattstrich („Verfugung
im eigenen Saft“) nicht empfehlenswert. Baustellenmörtel eignet sich nur für eine nachträgliche Verfügung.

Rezeptmörtel (Normalmauermörtel); Zusammensetzung und Mischungsverhältnis in Raumteilen (aus DIN V 18580 Anhang A)

Der Werkmörtel ist entsprechend Herstellervorschrift aufzubereiten. Bei der „Verfugung im eigenen Saft“ ist bei mehreren Lieferungen auf Farbgleichheit zu achten.

Bei nachträglicher Verfugung können dem Fugenmörtel auf Wunsch Farbzusätze zugegeben werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Stoß- und Lagerfugen flankensauber 1,5 cm tief ausgekratzt werden. Die Ausführung der Mörtelfugen sollte folgendem Bild entsprechen.

Ausführung von Mörtelfugen in Verblendschalen

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