8.2.4 Fugenbearbeitung

Die Art der Fugenbearbeitung ist wesentlicher Teil der Sichtmauerwerksgestaltung.

Neben der nachträglichen Verfugung – die hohes handwerkliches Geschick voraussetzt – ist die Ausführung von Sichtmauerwerk nach VOB DIN 18330 mit Fugenglattstrich die Regel.

Geschlämmtes Mauerwerk wird angewendet, wenn preisgünstiges Mauerwerk mit geringsten optischen Ansprüchen ausgeführt werden soll, z.B. in Kellerräumen, Nebenräumen oder Industriebauten.

Ausführung von Mörtelfugen in Verblendschalen

Nachträgliche Verfugung

Bei der nachträglichen Verfugung ist die Fuge entsprechend DIN EN 1996-2 mindestens 1,5 cm tief und fankensauber beim Aufmauern auszukratzen. Steindicken < 10,5 cm sind direkt mit dem Mauermörtel (in eigenem Saft) zu verfugen.

Vor dem Erhärten des Mauermörtels werden die Fugen mindestens 15 mm tief ausgekratzt und später mit Fugenmörtel ausgefugt. Die Steinbreite muss dabei ≥ 105 mm sein.


INFO

Das Auskratzen der Fugen mit dem Fugeisen ist zwar übliche Mauerwerkspraxis, empfehlenswert ist jedoch das Auskratzen der Fugen mit einem Holzbrettchen. So werden Beschädigungen an den Steinkanten vermieden und gleichmäßige Auskratztiefen erreicht.


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Auskratzen der Fugen mit einem Holzbrettchen

Der Fugenmörtel wird in einem späteren Arbeitsgang hohlraumfrei so eingebracht, dass die Fugen mit der Vorderkante der Steine bzw. des Mauerwerks bündig abschließen.

Die Fugen des Sichtmauerwerks werden von Staub und lockeren Mörtelresten befreit…

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… und gründlich vorgenässt.

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Der erdfeuchte bis plastische Fugenmörtel wird mit einer Fugenkelle hohlraumfrei eingebracht und verdichtet. Die Lager- und Stoßfugen sind gut miteinander zu verbinden. Auf gute Flankenhaftung des Mörtels an den Steinen ist zu achten. Das frische Sichtmauerwerk ist vor starkem Regen und starker Sonneneinstrahlung zu schützen und bei sommerlicher trockener Witterung ggf. mit Wasser zu besprühen. Der Fugenmörtel darf nicht über die Verblendsteine gewischt werden.

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Um ein gleichmäßiges Fugenbild zu erzielen, sollte die nachträgliche Verfugung nur bei trockener Witterung ausgeführt werden.

Bei weißem Fugenmörtel ist weiterhin darauf zu achten, dass nicht durch ungeeignetes Werkzeug (Stahlabrieb) die weißen Fugen dunkel verfärbt werden. Es sollte z.B.  eine Fugkelle aus nicht rostendem Stahl verwendet werden.

Fugenglattstrich

Das Sichtmauerwerk wird vollfugig erstellt. Beim Fugenglattstrich sind die Fugen in ihrer ganzen Tiefe aus einem „Guss“, das heißt, der Mauermörtel ist gleichzeitig auch der Fugenmörtel.

Hierbei handelt es sich um eine technisch einwandfreie und sehr wirtschaftliche Technik, bei der jedoch vorauszusetzen ist, dass die Maurer die Technik des Fugenglattstrichs beherrschen und ein optisch einwandfreies Fugenbild erstellen.

Beim Aufmauern wird der herausquellende Mauermörtel nach Beginn des Ansteifens mit einem Fugholz oder Schlauchstück – ggf. über ein Fugeisen gezogen – bündig mit der Vorderkante des Sichtmauerwerks glattgestrichen und dabei verdichtet. Bedingt durch diese Technik ergibt sich eine leicht gerundete Fuge. Das frische Sichtmauerwerk ist vor starkem Regen und starker Sonneneinstrahlung zu schützen und bei sommerlicher trockener Witterung ggf. mit Wasser zu besprühen.

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Für diese Technik muss der Mauermörtel eine gute Verarbeitbarkeit und ein günstiges Wasserrückhaltevermögen besitzen. Beim Hervorquellen aus den Fugen darf der Mörtel nicht an den Steinen herunterlaufen und diese verschmutzen. Gut bewährt haben sich die auf KS-Sichtmauersteine eingestellten Werkmörtel.

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