13.1 Merkblatt für das Aufmauern von Wandscheiben

Das Merkblatt für das Aufmauern von Wandscheiben wurde vom Fachausschuss „Bau“ bei der Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin, erarbeitet.

Das Merkblatt mit Stand Oktober 1985 bezieht sich auf die zurückgezogenen und inzwischen durch die Eurocodes ersetzten DIN-Normen. Die Hinweise können jedoch weiterhin analog auch für die Eurocodes angewendet werden.

Vorbemerkung

Für Berechnung und Ausführung von Mauerwerk gilt DIN 1053-1, die auch Mindestanforderungen für die Aussteifung festlegt, dies gilt für das fertige Bauwerk.

Während der Ausführung stehen jedoch aus arbeitstechnischen Gründen endgültige Aussteifungen (z.B. im Verband gemauerte aussteifende Wände, Deckenscheiben, Verankerungen) häufg nicht zur Verfügung. In diesem Falle werden nach den technischen Baubestimmungen zusätzliche Maßnahmen gegen Kippen erforderlich. In erster Linie ist dabei die Windlast nach DIN 1055-4 zu berücksichtigen. Die dort angegebenen Werte gelten für fertige Bauwerke und tragen extremen Witterungslagen Rechnung, wie sie während der Bauausführung nur gelegentlich auftreten.

Maßnahmen

Dieses Merkblatt (Ausgabe 10.1985) enthält Angaben, wann Maßnahmen zur Aussteifung erforderlich und unter welchen Voraussetzungen Abweichungen möglich sind.

  1. Mauerwerk ist auch während seiner Ausführung nach DIN 1053-1 auszusteifen
  2. Solange die für das fertige Bauwerk vor-gesehenen Aussteifungen noch nicht zur Verfügung stehen, können zusätzliche Absteifungen gegen Kippen unter Windlast erforderlich werden.
  3. Abweichend von DIN 1055-4 darf für die Bemessung dieser zusätzlichen Absteifungen die Windlast mit einem Staudruck von 0,1 kN/m2 angenommen werden. Voraussetzung ist dabei, dass die Witterungslage keine Windgeschwindigkeiten von mehr als 12 m/s*) für den Zeitraum zwischen Ausführung des Mauerwerks und Herstellung der endgültigen Aussteifungen erwarten lässt. Vor Schichtschluss müssen jedoch in jedem  Falle die endgültigen Aussteifungen oder aber Hilfsaussteifungen für volle Windlast nach DIN 1055-4 eingebaut sein.
  4. Wird von den Erleichterungen des Abschnittes 3 Gebrauch gemacht, ergeben sich für frei stehende Mauerwerkswände max. zulässige Höhen.
  5. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z.B. Nässe, niedrige Temperaturen) ist nach DIN 1053-1 mindestens Mörtelgruppe II zu verwenden. Zusätzlich können Aussteifungen erforderlich sein, um den Einsturz des Mauerwerks während des Aufmauerns durch Aufschwimmen zu verhindern.
  6. Frisches Mauerwerk ist vor Frost rechtzeitig zu schützen, B. durch Abdecken. Ist Mauerwerk durch Frost beschädigt, ist es vor dem Weiterbau abzutragen.
  7. Schlankes Pfeilermauerwerk (weniger als 49 cm Breite, weniger als 36,5 cm Dicke, mehr als 200 cm Höhe) ist gegen Kippen, z.B. aus unbeabsichtigtem Anstoßen mit Kranlasten, zu sichern.
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