10.2. Schlitze

Schlitze stellen eine Querschnittsschwächung der Wand dar. Je tiefer der Schlitz ist, desto höher ist seine Kerbwirkung. Zusätzlich wird die Querschnittsfäche reduziert. Dadurch ergibt sich im Vergleich zum ungeschwächten Querschnitt bei gleich bleibender Belastung eine höhere Druckspannung.

In der Regel werden Schlitze geringer Tiefe (10 bis 30 mm) ausgeführt. Um diese Ausführung nicht durch eine Vielzahl an Nachweisen zu erschweren, fnden sich in DIN EN 1996-1-1/NA für das Schlitzen einige Regeln, bei denen auf den rechnerischen Nachweis verzichtet werden darf. Werden die in den Tabellen NA.19 und NA.20 der DIN EN 1996-1-1/NA dargestellten, zulässigen Grenzmaße überschritten, so ist ein rechnerischer Nachweis erforderlich, siehe nachfolgende Tabellen.

Nachträglich hergestellte horizontale und schräge Schlitze (links); nachträglich hergestellte vertikale Schlitze und Aussparungen (rechts)

Zulässige Größe tch,v vertikaler Schlitze und Aussparungen ohne rechnerischen Nachweis nach DIN EN 1996-1-1/NA

Zulässige Größe tch,h horizontaler und schräger Schlitze ohne rechnerischen Nachweis nach DIN EN 1996-1-1/NA

Menü