9.3. Sichtbar belassene Innenwände

Sichtbar belassenes Mauerwerk, dies sagt der Name bereits aus, erhält keine weitere Oberfächenbehandlung aus Putz oder Bekleidung.

Sichtbar belassenes Mauerwerk liegt vor, wenn

  • die Rohbauwand keinen Putz oder andere Bekleidung erhält bzw.
  • Sichtmauerwerk aus Steinen hergestellt wird, die nicht den Anforderungen eines KS-Verblenders entsprechen.

Wird Mauerwerk aus KS-Hintermauersteinen – z.B. aus KS 3 DF mit Fugenglattstrich – ausgeschrieben, so ist davon auszugehen, dass kein Sichtmauerwerk mit erhöhten Anforderungen im klassischen Sinn, sondern sichtbar belassenes Mauerwerk gemeint ist.

Bei sichtbar belassenem Plansteinmauerwerk ist der herausquellende Mörtel der Lagerfuge glattzuziehen. Die Stoßfuge mit Nut- und Federsystem wird je nach Vereinbarung geschlossen.

Für Innensichtmauerwerk ohne Anforderungen an die Frostwiderstandsfähigkeit ist im Einzelfall zu entscheiden, ob bei hohen optischen Anforderungen KS-Verblender oder bei geringeren optischen Anforderungen KS-Hintermauersteine zur Anwendung kommen. Beispiel: Kellermauerwerk, Industrie- und Wirtschaftsbauten.

In untergeordneten Räumen darf das sichtbar bleibende Mauerwerk im Regelfall auch ein rustikales Aussehen haben.


INFO

Bei hochwertigem Innensichtmauerwerk, an das hohe Ansprüche an das optische Erscheinungsbild gestellt werden, sind KS-Verblender einzusetzen.


In Innenräumen mit hohen optischen Anforderungen sind KS-Verblender zu verwenden. Foto: Csaba Mester

 

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