3.7. Baustellenmörtel

Die Herstellung von Baustellenmörtel ist nur für Normalmauermörtel (NM) zulässig. Die Bindemittel, Zusatzstoffe und Zusatzmittel sind witterungsgeschützt und sauber zu lagern.

Nach DIN V 18580 sind Bindemittel und Zuschläge und ggf. Zusatzstoffe und Zusatzmittel so abzumessen, dass eine gleichmäßige Mörtelzusammensetzung gewährleistet ist (z.B. Behälter oder Mischkästen mit volumetrischer Einteilung, jedoch keine Schaufeln). Im Mischer werden die Stoffe so lange gemischt, bis ein gleichmäßiges Gemisch entstanden ist. Eine Mischanweisung ist deutlich sichtbar anzubringen.

Bei Einhaltung der Mischungsverhältnisse (siehe Tabelle) sind keine weiteren Nachweise erforderlich.

Rezeptmörtel (Normalmauermörtel); Zusammensetzung und Mischungsverhältnis in Raumteilen (aus DIN V 18580 Anhang A)

Bei abweichenden Mörtelzusammensetzungen, z.B. unter Verwendung von Zusatzmitteln oder Zusatzstoffen, ist eine Erstprüfung durchzuführen und DIN V 18580 einzuhalten.

Für Baustellenmörtel der Mörtelgruppe IIIa (entspricht der Mörtelklasse M20 nach DIN EN 998-2) sind stets Eignungsprüfungen erforderlich. Sie haben in der Baupraxis keine Bedeutung und sind als Baustellenmörtel in DIN V 18580 nicht enthalten. MG I ist nicht als Mauermörtel verwendbar.

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