10.1. Einleitung

Bei der nachträglichen Bearbeitung von Mauerwerkswänden gelten prinzipiell die gleichen Regelwerke wie bei der Neuerstel lung von Mauerwerk. Dies ist insbesondere bei der Herstellung von Schlitzen und Durchbrüchen zu berücksichtigen.

Nachträgliche Bearbeitung ist nicht auf den Sanierungsfall beschränkt, sondern tritt bereits im Rohbau auf. Hierunter fallen z.B. vorbereitende Arbeiten für das Elektrohandwerk, nachträgliche Planänderungen etc.

Die Regelungen der DIN EN 1996-1-1/NA [1] sind einzuhalten. Nachträglich durchzuführende Arbeiten sind im Vorfeld zu planen. Das Herstellen sowie das Schließen von Aussparungen, z.B. Öffnungen, Nischen, Schlitzen, Kanälen sind besondere Leistungen nach DIN 18330 [2].

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