6.3.4 Stoßfugenvermörtelung

Kalksandsteine mit Nut-Feder-System werden in der Regel ohne Stoßfugenvermörtelung knirsch versetzt. Die in DIN EN 1996/ NA maximal zulässige Stoßfugenbreite von 5 mm kann mit KS-Plansteinmauerwerk problemlos eingehalten werden. Stoßfugen > 5 mm sind im Steinrandbereich beidseitig mit Mörtel (DM oder NM) zu schließen. Die Fugenbreite bei vermörtelten Stoßfugen soll in Einzelfällen 20 mm nicht überschreiten.

Das an den Stirnfächen der Steine vorhandene Nut-Feder-System erleichtert es dem Maurer, ebene Wandfächen zu erstellen. Ein Verkanten der Steine wird vermieden und das Mauerwerk ist bereits in der Rohbauphase optisch dicht.

In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, die Stoßfugen zu vermörteln, z.B. bei:

  • der Druckzone von Flachstürzen,
  • Kelleraußenwänden, in Abhängigkeit von der Lastabtragung,
  • einschaligem Mauerwerk ohne Putz, bei dem Winddichtigkeit gefordert ist, sowie
  • bei nicht tragenden inneren Trennwänden, dreiseitig gehalten mit oberem freien Rand.

Stoßfugenausbildung von KS-Mauerwerkswänden


INFO

Im statischen Sinn als vermörtelt gilt eine Stoßfuge, wenn mindestens die halbe Steinbreite über die gesamte Steinhöhe vermörtelt ist.


 

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